Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, gewisse Bereiche um Ihrer Immobilie von Schnee und Eis zu befreien.
WEG´s, Gewerbetreibende, Hausbesitzer etc. stehen hier in der Pflicht und Haftung bei einem Schadensfall.
Gerne übernehmen wir für Sie diese Tätigkeiten!